Das Strafrecht regelt die Gewaltbefugnisse des Staates gegenüber beschuldigten Tätern, welche gegen strafrechtliche Normen verstoßen haben.
Wir vertreten sowohl Beschuldigte als auch Opfer (Geschädigte). Unsere Vertretung beinhaltet nicht nur die klassische Verteidigung im Ermittlungs- und Strafverfahren sondern auch den Beistand bei Untersuchungsanordnungen (Untersuchungshaft). Die häufigsten Fragen betreffen:
Herr Rechtsanwalt Rüdiger Emrich |