Das Gesellschaftsrecht regelt Verträge, die auf die Erreichung eines gemeinsamen Zwecks der beteiligten (Gesellschafter) gerichtet sind und die Gesellschafter gegenseitig zur Förderung dieses Zwecks verpflichten.
Es gibt Personengesellschaften (z.B. Gesellschaft des bürgerlichen Rechts GbR, offene Handelsgesellschaft oHG, Kommanditgesellschaft KG) und Kapitalgesellschaften (z.B. Aktiengesellschaft AG, Gesellschaft mit beschränkter Haftung GmbH) sowie Mischformen (z.B. GmbH & Co. KG).
Die Rechtsverhältnisse der Gesellschafter sind geregelt im BGB, HGB, GmbHG, AktG und in weiteren speziellen Gesetzen.
Wir vertreten sowohl Kaufleute als auch Nicht-Kaufleute.
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Herr Rechtsanwalt Wolfgang Föhr |