Auch auf ein Promotionsstipendium sind in voller Höhe Kranken- und Pflegeversicherungsbeträge zu entrichten.In dem entschiedenen Fall, klagte eine Doktorandin. Sie erhielt ein Stipendium der Hans-Böckler-Stiftung, das sich zusammensetzte aus einem Grundstipendium von 1.050 Euro pro Monat und einer Forschungskostenpauschale von 100 Euro pro Monat. Die Forschungskostenpauschale war durch die Stiftung zweckgebunden für die Finanzierung von Literatur und Sach- und Reisekosten für die wissenschaftliche Ausbildung zu verwenden. Die Krankenkasse berechnete die Beiträge aus den Einnahmen von 1.150 Euro als gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit. Die Klägerin war nur bereit, Beiträge aus dem Grundstipendium zu zahlen, da die Pauschale nur für Forschungszwecke verwendet werden durfte. Das Gericht gab ihr jedoch nicht Recht. Entscheidend war, dass eine gesetzliche Zweckbestimmung fehlte, die jedoch Voraussetzung ist, um Beitragspflichten nicht zu umgehen.
War jemand ohne sein Verschulden verhindert, eine gesetzliche Frist einzuhalten, ist ihm auf Antrag Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren. Ein Fehlen des Verschuldens wird vermutet, wenn eine Rechtsbehelfsbelehrung unterblieben oder fehlerhaft ist.Die fehlende Bestellung eines Verfahrenspflegers, stellt für sich genommen keinen Wiedereinsetzungsgrund dar. Maßgeblich ist allein, inwieweit dem Betroffenen oder einem Verfahrensbevollmächtigten ein Verschulden an der Fristversäumung zur Last fällt.Ein Wiedereinsetzungsgrund kann sich grundsätzlich nicht aus der die Betreuungsbedürftigkeit begründenden psychischen Krankheit des Betroffenen ergeben.
Jeder hat einen grundgesetzlich verankerten Anspruch auf rechtliches Gehör.Erledigt sich eine Unterbringungssache durch Zeitablauf, so wird der Anspruch des Betroffenen auf rechtliches Gehör auch dann verletzt, wenn das für die Entscheidung maßgebliche Gutachten dem Betroffenen nicht bekannt gegeben wurde.Das Unterbleiben der persönlichen Anhörung des Betroffenen in einer Unterbringungssache stellt einen Verfahrensmangel dar, der derart schwer wiegt, dass die genehmigte Unterbringungsmaßnahme insgesamt eine rechtswidrige Freiheitsentziehung darstellt.
Die Aufhebung eines Nichtabhilfe- und Vorlagebeschlusses unterliegt nicht der Rechtsbeschwerde.Eine solche Entscheidung stellt keine Endentscheidung über den Verfahrensgegenstand des Beschwerdeverfahrens dar und unterliegt deshalb nicht der Rechtsbeschwerde.Die Rechtsbeschwerde zählt zu den Rechtsmitteln. Mit ihr kann eine Entscheidung über eine streitige Rechtsfrage einer höchstrichterlichen Entscheidung herbeigeführt werden und eine einheitliche Rechtsprechung sichergestellt werden.

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Eine Vielzahl kleiner Mängel bei einer eingebauten Haustür kann den Hausbesitzer zum Vertragsrücktritt berechtigen.
Amtsgericht München, Urteil vom 07.02.2013
Verschweigt der Verkäufer arglistig Feuchtigkeitsschäden an einer Immobilie, ist der Käufer zur Anfechtung des Kaufvertrages berechtigt.
Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 06.02.2013
Die genehmigte Nutzung eines Gebäudes zu Wohnzwecken kann nicht aufgrund einer ungenehmigten Prostitutionsausübung verboten werden.
Verwaltungsgericht Dresden, Urteil vom 05.02.2013
Nach dem Tod des Mieters anfallende Mietforderungen können durch den Erben auf den Nachlass beschränkt werden.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 23.01.2013
Zahlt das Jobcenter die für die Unterkunft vereinbarte Miete direkt an den Vermieter, besteht gegen diesen kein Anspruch auf Rückzahlung bei einem Auszug des bedürftigen Mieters.
Landessozialgericht Bayern, Urteil vom 21.01.2013
Ist ein effektiver Brandschutz aufgrund mangelhafter Zuwege nicht gewährleistet, kann die Baubehörde den Eigentümern das Übernachten in dem Objekt untersagen.
Verwaltungsgericht Neustadt a.d.W, Urteil vom 14.01.2013
Bei gesundheitlichen Problemen kann das Jobcenter zur Übernahme der Kosten für eine teurere Wohnung verpflichtet sein.
Sozialgericht Gießen, Urteil vom 10.01.2013
Sofern es zur Erhaltung eines Baudenkmals dringend erforderlich scheint, müssen Eigentümer den Denkmalbehörden den Zugang zum Objekt und die Dokumentation des Zustands gestatten.
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 10.01.2013
Wegen Verstößen gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz forderten Immobilienerwerber vergeblich den gezahlten Maklerlohn zurück, scheiterten mit dieser Auffassung jedoch vor Gericht.
Landgericht Coburg, Urteil vom 10.01.2013
Deckt die Hausratsversicherung den Diebstahl von Gartengeräten und Gartenmöbeln ab, ist hiervon nicht der Grill erfasst.
Amtsgericht Bad Segeberg, Urteil vom 22.12.2012
 
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