Auch auf ein Promotionsstipendium sind in voller Höhe Kranken- und Pflegeversicherungsbeträge zu entrichten.In dem entschiedenen Fall, klagte eine Doktorandin. Sie erhielt ein Stipendium der Hans-Böckler-Stiftung, das sich zusammensetzte aus einem Grundstipendium von 1.050 Euro pro Monat und einer Forschungskostenpauschale von 100 Euro pro Monat. Die Forschungskostenpauschale war durch die Stiftung zweckgebunden für die Finanzierung von Literatur und Sach- und Reisekosten für die wissenschaftliche Ausbildung zu verwenden. Die Krankenkasse berechnete die Beiträge aus den Einnahmen von 1.150 Euro als gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit. Die Klägerin war nur bereit, Beiträge aus dem Grundstipendium zu zahlen, da die Pauschale nur für Forschungszwecke verwendet werden durfte. Das Gericht gab ihr jedoch nicht Recht. Entscheidend war, dass eine gesetzliche Zweckbestimmung fehlte, die jedoch Voraussetzung ist, um Beitragspflichten nicht zu umgehen.
War jemand ohne sein Verschulden verhindert, eine gesetzliche Frist einzuhalten, ist ihm auf Antrag Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren. Ein Fehlen des Verschuldens wird vermutet, wenn eine Rechtsbehelfsbelehrung unterblieben oder fehlerhaft ist.Die fehlende Bestellung eines Verfahrenspflegers, stellt für sich genommen keinen Wiedereinsetzungsgrund dar. Maßgeblich ist allein, inwieweit dem Betroffenen oder einem Verfahrensbevollmächtigten ein Verschulden an der Fristversäumung zur Last fällt.Ein Wiedereinsetzungsgrund kann sich grundsätzlich nicht aus der die Betreuungsbedürftigkeit begründenden psychischen Krankheit des Betroffenen ergeben.
Jeder hat einen grundgesetzlich verankerten Anspruch auf rechtliches Gehör.Erledigt sich eine Unterbringungssache durch Zeitablauf, so wird der Anspruch des Betroffenen auf rechtliches Gehör auch dann verletzt, wenn das für die Entscheidung maßgebliche Gutachten dem Betroffenen nicht bekannt gegeben wurde.Das Unterbleiben der persönlichen Anhörung des Betroffenen in einer Unterbringungssache stellt einen Verfahrensmangel dar, der derart schwer wiegt, dass die genehmigte Unterbringungsmaßnahme insgesamt eine rechtswidrige Freiheitsentziehung darstellt.
Die Aufhebung eines Nichtabhilfe- und Vorlagebeschlusses unterliegt nicht der Rechtsbeschwerde.Eine solche Entscheidung stellt keine Endentscheidung über den Verfahrensgegenstand des Beschwerdeverfahrens dar und unterliegt deshalb nicht der Rechtsbeschwerde.Die Rechtsbeschwerde zählt zu den Rechtsmitteln. Mit ihr kann eine Entscheidung über eine streitige Rechtsfrage einer höchstrichterlichen Entscheidung herbeigeführt werden und eine einheitliche Rechtsprechung sichergestellt werden.

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Wird eine Immobilie mittels einer ''Kettenschenkung'' an ein Schwiegerkind übertragen, ist von einem höheren Freibetrag auszugehen, sofern sich aus der Schenkung keine Verpflichtungen ergeben.
Bundesfinanzhof, Urteil vom 18.07.2013
Ein Anwohner kann von seinem Nachbarn nicht die Beseitigung einer Fahne aus dessen Garten verlangen, da es sich auch bei der Fahne eines börsennotierten Fussballvereins nicht um eine unzulässige Werbeanlage handelt.
Verwaltungsgericht Arnsberg, Urteil vom 15.07.2013
Weist ein angemietetes Objekt wesentliche Mängel auf, die den Mieter zu einem Zurückbehaltungsrecht berechtigen, muss der Mieter diesen Anspruch in Form einer Einrede nach § 320 BGB geltend machen.
Amtsgericht Neukölln, Urteil vom 11.07.2013
Ein Vermieter kann Schadensersatz nur geltend machen, sofern er dem Mieter eine angemessene Nachfrist zur Beseitigung etwaiger Mängel gesetzt hat.
Amtsgericht Zweibrücken, Urteil vom 26.06.2013
Eine Zweitwohnsitzsteuer von mehr als 3300 Euro für eine selbstgenutzte 146 m² große Wohnung verstösst nach der Auffassung des Verwaltungsgerichtshofes in Mannheim nicht gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 24.06.2013
Die Errichtung eines Mobilfunkmasts im Außenbereich einer Gemeinde ist nur zulässig, wenn innerhalb des Ortes keine geeignete Fläche zur Verfügung steht.
Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 20.06.2013
Im Rahmen einer Baugrunduntersuchung müssen Architekten und Statiker die Auftraggeber auf mögliche Gefahren hinweisen und gebotene weitere Bodenuntersuchungen durchführen, wenn sie bei einem Steilküstenabbruch Schadensersatzforderungen entgegen wirken wollen.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 20.06.2013
Da Betriebskostenguthaben eines Empfängers von Hartz IV mit den Sozialleistungen verrechnet werden, besteht für dieses Guthaben ein Pfändungsverbot.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 20.06.2013
Mieter dürfen auf den von ihnen mitgemieteten Balkon eine Parabolantenne aufstellen, sofern diese nicht fest mit dem Gebäude verbunden ist.
Amtsgericht Hamburg-Bergedorf, Urteil vom 18.06.2013
Bei einer Haussanierung müssen Vermieter den Schallschutz nicht nach den aktuell gültigen Standards erneuern, sondern können sich dabei nach den im ursprünglichen Baujahr gültigen Regelungen richten.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 05.06.2013
 
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