Auch auf ein Promotionsstipendium sind in voller Höhe Kranken- und Pflegeversicherungsbeträge zu entrichten.In dem entschiedenen Fall, klagte eine Doktorandin. Sie erhielt ein Stipendium der Hans-Böckler-Stiftung, das sich zusammensetzte aus einem Grundstipendium von 1.050 Euro pro Monat und einer Forschungskostenpauschale von 100 Euro pro Monat. Die Forschungskostenpauschale war durch die Stiftung zweckgebunden für die Finanzierung von Literatur und Sach- und Reisekosten für die wissenschaftliche Ausbildung zu verwenden. Die Krankenkasse berechnete die Beiträge aus den Einnahmen von 1.150 Euro als gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit. Die Klägerin war nur bereit, Beiträge aus dem Grundstipendium zu zahlen, da die Pauschale nur für Forschungszwecke verwendet werden durfte. Das Gericht gab ihr jedoch nicht Recht. Entscheidend war, dass eine gesetzliche Zweckbestimmung fehlte, die jedoch Voraussetzung ist, um Beitragspflichten nicht zu umgehen.
War jemand ohne sein Verschulden verhindert, eine gesetzliche Frist einzuhalten, ist ihm auf Antrag Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren. Ein Fehlen des Verschuldens wird vermutet, wenn eine Rechtsbehelfsbelehrung unterblieben oder fehlerhaft ist.Die fehlende Bestellung eines Verfahrenspflegers, stellt für sich genommen keinen Wiedereinsetzungsgrund dar. Maßgeblich ist allein, inwieweit dem Betroffenen oder einem Verfahrensbevollmächtigten ein Verschulden an der Fristversäumung zur Last fällt.Ein Wiedereinsetzungsgrund kann sich grundsätzlich nicht aus der die Betreuungsbedürftigkeit begründenden psychischen Krankheit des Betroffenen ergeben.
Jeder hat einen grundgesetzlich verankerten Anspruch auf rechtliches Gehör.Erledigt sich eine Unterbringungssache durch Zeitablauf, so wird der Anspruch des Betroffenen auf rechtliches Gehör auch dann verletzt, wenn das für die Entscheidung maßgebliche Gutachten dem Betroffenen nicht bekannt gegeben wurde.Das Unterbleiben der persönlichen Anhörung des Betroffenen in einer Unterbringungssache stellt einen Verfahrensmangel dar, der derart schwer wiegt, dass die genehmigte Unterbringungsmaßnahme insgesamt eine rechtswidrige Freiheitsentziehung darstellt.
Die Aufhebung eines Nichtabhilfe- und Vorlagebeschlusses unterliegt nicht der Rechtsbeschwerde.Eine solche Entscheidung stellt keine Endentscheidung über den Verfahrensgegenstand des Beschwerdeverfahrens dar und unterliegt deshalb nicht der Rechtsbeschwerde.Die Rechtsbeschwerde zählt zu den Rechtsmitteln. Mit ihr kann eine Entscheidung über eine streitige Rechtsfrage einer höchstrichterlichen Entscheidung herbeigeführt werden und eine einheitliche Rechtsprechung sichergestellt werden.

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Ein vollständiger oder teilweiser Ausschluss des Versorgungsausgleichs kann nur unter strengen Voraussetzungen und dem Vorliegen grober Unbilligkeit vorgenommen werden.
Oberlandesgericht Hamm , Urteil vom 12.09.2011
Bei einer fehlerhaften Rechtsmittelbelehrung durch das Gericht, kann sich der Rechtsanwalt nicht auf die fehlerhafte Rechtsmittelbelehrung berufen und damit seinen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand begründen, wenn er aufgrund der fehlerhaften Rechtsmittelbelehrung ein Rechtsmittel nicht rechtzeitig eingelegt hat .
Oberlandersgericht Brandenburg, Urteil vom 07.09.2011
Haben beide Elternteile für ein Kind das gemeinsame Sorgerecht, so ist ein Elternteil hinsichtlich eines Antrages zur Aufnahme eines Kindes an einer bestimmten Schule nicht allein antragsbefugt.
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 30.08.2011
Ein geschiedener Exehegatte kann nach der Scheidung einen Unterhaltsanspruch gegen den Exehepartner haben, wenn er aufgrund ehebedingter Nachteile nach der Scheidung nicht ausreichend für seinen Lebensunterhalt sorgen kann.
Kammergericht Berlin, Urteil vom 30.08.2011
Schutzanordnungen nach dem Gewaltschutzgesetz können auch aufgrund von medizinisch feststellbaren psychischen Gesundheitsschäden, wie z.
Oberlandesgericht Bamberg, Urteil vom 24.08.2011
Alkoholismus ist keine psychische Krankheit oder geistige bzw.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 17.08.2011
In einem Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes ist zur Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruches die bloße Benennung von Zeugen nicht ausreichend.
Oberlandesgericht Bremen, Urteil vom 17.08.2011
Ist ein Elternteil zum Barunterhalt verpflichtet und übt der Unterhaltspflichtige eine Berufstätigkeit aus, die 40 Stunden die Woche unterschreitet, so ist der Unterhaltspflichtige zur Ausübung einer Nebentätigkeit verpflichtet, mit der er die 40-Stunden Grenze erreicht.
Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 12.08.2011
Treffen die Eltern im gerichtlichen Verfahren eine einvernehmliche Umgangsvereinbarung bezüglich des gemeinsamen Kindes, so ist diese einvernehmliche Regelung als Vergleich aufzunehmen, wenn das Gericht dies billigt.
Oberlandesgericht Naumburg, Urteil vom 11.08.2011
Erhält ein Kind aufgrund des Ablebens eines Elternteils eine Erbschaft, so ist diese nicht bei der Berechnung des Kindergeldanspruchs zu berücksichtigen.
Bundesfinanzhof, Urteil vom 04.08.2011
 
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