Auch auf ein Promotionsstipendium sind in voller Höhe Kranken- und Pflegeversicherungsbeträge zu entrichten.In dem entschiedenen Fall, klagte eine Doktorandin. Sie erhielt ein Stipendium der Hans-Böckler-Stiftung, das sich zusammensetzte aus einem Grundstipendium von 1.050 Euro pro Monat und einer Forschungskostenpauschale von 100 Euro pro Monat. Die Forschungskostenpauschale war durch die Stiftung zweckgebunden für die Finanzierung von Literatur und Sach- und Reisekosten für die wissenschaftliche Ausbildung zu verwenden. Die Krankenkasse berechnete die Beiträge aus den Einnahmen von 1.150 Euro als gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit. Die Klägerin war nur bereit, Beiträge aus dem Grundstipendium zu zahlen, da die Pauschale nur für Forschungszwecke verwendet werden durfte. Das Gericht gab ihr jedoch nicht Recht. Entscheidend war, dass eine gesetzliche Zweckbestimmung fehlte, die jedoch Voraussetzung ist, um Beitragspflichten nicht zu umgehen.
War jemand ohne sein Verschulden verhindert, eine gesetzliche Frist einzuhalten, ist ihm auf Antrag Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren. Ein Fehlen des Verschuldens wird vermutet, wenn eine Rechtsbehelfsbelehrung unterblieben oder fehlerhaft ist.Die fehlende Bestellung eines Verfahrenspflegers, stellt für sich genommen keinen Wiedereinsetzungsgrund dar. Maßgeblich ist allein, inwieweit dem Betroffenen oder einem Verfahrensbevollmächtigten ein Verschulden an der Fristversäumung zur Last fällt.Ein Wiedereinsetzungsgrund kann sich grundsätzlich nicht aus der die Betreuungsbedürftigkeit begründenden psychischen Krankheit des Betroffenen ergeben.
Jeder hat einen grundgesetzlich verankerten Anspruch auf rechtliches Gehör.Erledigt sich eine Unterbringungssache durch Zeitablauf, so wird der Anspruch des Betroffenen auf rechtliches Gehör auch dann verletzt, wenn das für die Entscheidung maßgebliche Gutachten dem Betroffenen nicht bekannt gegeben wurde.Das Unterbleiben der persönlichen Anhörung des Betroffenen in einer Unterbringungssache stellt einen Verfahrensmangel dar, der derart schwer wiegt, dass die genehmigte Unterbringungsmaßnahme insgesamt eine rechtswidrige Freiheitsentziehung darstellt.
Die Aufhebung eines Nichtabhilfe- und Vorlagebeschlusses unterliegt nicht der Rechtsbeschwerde.Eine solche Entscheidung stellt keine Endentscheidung über den Verfahrensgegenstand des Beschwerdeverfahrens dar und unterliegt deshalb nicht der Rechtsbeschwerde.Die Rechtsbeschwerde zählt zu den Rechtsmitteln. Mit ihr kann eine Entscheidung über eine streitige Rechtsfrage einer höchstrichterlichen Entscheidung herbeigeführt werden und eine einheitliche Rechtsprechung sichergestellt werden.

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Die Verlängerung der Frist zur Begründung eines Rechtsmittels durch den Vorsitzenden des Rechtsmittelgerichts ist nicht wirksam, wenn im Zeitpunkt des Eingangs des Verlängerungsantrags die Frist zur Rechtsmittelbegründung bereits abgelaufen war.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 29.03.2017
In einer Kindschaftssache findet gegen die Bestellung eines Verfahrensbeistandes durch einen Rechtspfleger die befristete Erinnerung statt.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 22.03.2017
Im Verfahren vor dem Betreuungsgericht auf Bestellung eines Betreuers oder Anordnung einer Unterbringung hat der Verfahrenspfleger die Interessen des Betroffenen zu vertreten und kann Anträge stellen, Rechtsmittel einlegen und an den Anhörungen teilnehmen.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 22.03.2017
Bei der Durchführung des Versorgungsausgleichs kann der Ausgleich eines Anrechts der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes nicht deshalb wegen fehlender Ausgleichsreife in den Wertausgleich nach der Scheidung verwiesen werden, weil dieses Anrecht auf einer unter Verstoß gegen Verfassungsrecht ermittelten und daher unverbindlichen Startgutschrift für rentenferne Versicherte beruht.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 22.03.2017
Stirbt ein Ehegatte nach Rechtskraft der Scheidung, aber vor Rechtskraft der Entscheidung über den Versorgungsausgleich, so ist das Recht des überlebenden Ehegatten auf Wertausgleich gegen die Erben geltend zu machen.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 22.03.2017
Die Eltern schulden ihren Kindern die Finanzierung einer angemessenen Ausbildung.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 08.03.2017
In einer Betreuungssache ist ein Sachverständigengutachten auch verwertbar, wenn der zuständige Sachverständige den Verfahrensbevollmächtigten des zu Betreuenden, diesen nicht vom Termin zur Untersuchung oder Befragung des Betroffenen benachrichtigt hat.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 08.03.2017
Soll ein Betroffener untergebracht werden, so ersetzt die Bekanntgabe des Gutachtens an den Verfahrenspfleger in dem laufenden Betreuungs- oder Unterbringungsverfahren nicht die notwendige Bekanntgabe an den Betroffenen persönlich.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 08.03.2017
Will ein Ehegatte Beschwerde gegen die Durchführung des Versorgungsausgleichs einlegen, so muss er darlegen, dass die angefochtene Regelung des Versorgungsausgleichs in seine Rechtsstellung eingreift und dies in einer Weise erfolgt, die dem Gesetz nicht entspricht.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 08.03.2017
Ausländer dürfen sich in Deutschland nur dann aufhalten, wenn sie über ein Aufenthaltsrecht verfügen.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 02.03.2017
 
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