Auch auf ein Promotionsstipendium sind in voller Höhe Kranken- und Pflegeversicherungsbeträge zu entrichten.In dem entschiedenen Fall, klagte eine Doktorandin. Sie erhielt ein Stipendium der Hans-Böckler-Stiftung, das sich zusammensetzte aus einem Grundstipendium von 1.050 Euro pro Monat und einer Forschungskostenpauschale von 100 Euro pro Monat. Die Forschungskostenpauschale war durch die Stiftung zweckgebunden für die Finanzierung von Literatur und Sach- und Reisekosten für die wissenschaftliche Ausbildung zu verwenden. Die Krankenkasse berechnete die Beiträge aus den Einnahmen von 1.150 Euro als gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit. Die Klägerin war nur bereit, Beiträge aus dem Grundstipendium zu zahlen, da die Pauschale nur für Forschungszwecke verwendet werden durfte. Das Gericht gab ihr jedoch nicht Recht. Entscheidend war, dass eine gesetzliche Zweckbestimmung fehlte, die jedoch Voraussetzung ist, um Beitragspflichten nicht zu umgehen.
War jemand ohne sein Verschulden verhindert, eine gesetzliche Frist einzuhalten, ist ihm auf Antrag Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren. Ein Fehlen des Verschuldens wird vermutet, wenn eine Rechtsbehelfsbelehrung unterblieben oder fehlerhaft ist.Die fehlende Bestellung eines Verfahrenspflegers, stellt für sich genommen keinen Wiedereinsetzungsgrund dar. Maßgeblich ist allein, inwieweit dem Betroffenen oder einem Verfahrensbevollmächtigten ein Verschulden an der Fristversäumung zur Last fällt.Ein Wiedereinsetzungsgrund kann sich grundsätzlich nicht aus der die Betreuungsbedürftigkeit begründenden psychischen Krankheit des Betroffenen ergeben.
Jeder hat einen grundgesetzlich verankerten Anspruch auf rechtliches Gehör.Erledigt sich eine Unterbringungssache durch Zeitablauf, so wird der Anspruch des Betroffenen auf rechtliches Gehör auch dann verletzt, wenn das für die Entscheidung maßgebliche Gutachten dem Betroffenen nicht bekannt gegeben wurde.Das Unterbleiben der persönlichen Anhörung des Betroffenen in einer Unterbringungssache stellt einen Verfahrensmangel dar, der derart schwer wiegt, dass die genehmigte Unterbringungsmaßnahme insgesamt eine rechtswidrige Freiheitsentziehung darstellt.
Die Aufhebung eines Nichtabhilfe- und Vorlagebeschlusses unterliegt nicht der Rechtsbeschwerde.Eine solche Entscheidung stellt keine Endentscheidung über den Verfahrensgegenstand des Beschwerdeverfahrens dar und unterliegt deshalb nicht der Rechtsbeschwerde.Die Rechtsbeschwerde zählt zu den Rechtsmitteln. Mit ihr kann eine Entscheidung über eine streitige Rechtsfrage einer höchstrichterlichen Entscheidung herbeigeführt werden und eine einheitliche Rechtsprechung sichergestellt werden.

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Ein Elternteil hat keinen Anspruch auf Kindergeld, wenn er Arbeitslosengeld II bezieht und der andere Elternteil im EU-Ausland erwerbstätig ist und dort auch Kindergeld bezieht.
Bundesfinanzhof, Urteil vom 26.07.2017
Zum Betreuer bestellt das Betreuungsgericht eine natürliche Person, die geeignet ist, in dem gerichtlich bestimmten Aufgabenkreis die Angelegenheiten des Betreuten rechtlich zu besorgen und ihn in dem hierfür erforderlichen Umfang persönlich zu betreuen.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 19.07.2017
Ansprüche zwischen miteinander verheirateten oder ehemals miteinander verheirateten Personen werden in der Regel vor dem Familiengericht verhandelt.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 29.06.2017
Ex-Freundin darf den Kleinwagen nach der Trennung behalten.
LG Köln, Urteil vom 23.06.2017
In einem Betreuungsverfahren hat der Sachverständige den Betroffenen vor der Erstellung seines Gutachtens persönlich anzuhören und sich einen persönlichen Eindruck von ihm zu bilden.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 21.06.2017
Kann in einem familiengerichtlichen Verfahren ein Betroffener die Kosten des Verfahrens nicht aus eigenen Mitteln aufbringen, so kann ihm auf Antrag Verfahrenskostenhilfe bewilligt werden.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 21.06.2017
Ein Anrecht der Privatvorsorge wegen Invalidität ist nur auszugleichen, wenn der Versicherungsfall in der Ehezeit eingetreten ist und die ausgleichsberechtigte Person am Ende der Ehezeit eine laufende Versorgung wegen Invalidität bezieht oder die gesundheitlichen Voraussetzungen dafür erfüllt.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 21.06.2017
Wird die Abschiebehaft durch gerichtlichen Beschluss angeordnet, so ist die Freiheitsentziehung von Amts wegen aufzuheben, wenn der Grund für die Haftanordnung weggefallen ist.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 01.06.2017
Bei einer Unterbringung kann der Betroffene in eine geschlossene Abteilung einer psychiatrischen Klinik mit gleichzeitiger Zwangsbehandlung zugeteilt werden.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 31.05.2017
Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 31.05.2017
 
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