Auch auf ein Promotionsstipendium sind in voller Höhe Kranken- und Pflegeversicherungsbeträge zu entrichten.In dem entschiedenen Fall, klagte eine Doktorandin. Sie erhielt ein Stipendium der Hans-Böckler-Stiftung, das sich zusammensetzte aus einem Grundstipendium von 1.050 Euro pro Monat und einer Forschungskostenpauschale von 100 Euro pro Monat. Die Forschungskostenpauschale war durch die Stiftung zweckgebunden für die Finanzierung von Literatur und Sach- und Reisekosten für die wissenschaftliche Ausbildung zu verwenden. Die Krankenkasse berechnete die Beiträge aus den Einnahmen von 1.150 Euro als gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit. Die Klägerin war nur bereit, Beiträge aus dem Grundstipendium zu zahlen, da die Pauschale nur für Forschungszwecke verwendet werden durfte. Das Gericht gab ihr jedoch nicht Recht. Entscheidend war, dass eine gesetzliche Zweckbestimmung fehlte, die jedoch Voraussetzung ist, um Beitragspflichten nicht zu umgehen.
War jemand ohne sein Verschulden verhindert, eine gesetzliche Frist einzuhalten, ist ihm auf Antrag Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren. Ein Fehlen des Verschuldens wird vermutet, wenn eine Rechtsbehelfsbelehrung unterblieben oder fehlerhaft ist.Die fehlende Bestellung eines Verfahrenspflegers, stellt für sich genommen keinen Wiedereinsetzungsgrund dar. Maßgeblich ist allein, inwieweit dem Betroffenen oder einem Verfahrensbevollmächtigten ein Verschulden an der Fristversäumung zur Last fällt.Ein Wiedereinsetzungsgrund kann sich grundsätzlich nicht aus der die Betreuungsbedürftigkeit begründenden psychischen Krankheit des Betroffenen ergeben.
Jeder hat einen grundgesetzlich verankerten Anspruch auf rechtliches Gehör.Erledigt sich eine Unterbringungssache durch Zeitablauf, so wird der Anspruch des Betroffenen auf rechtliches Gehör auch dann verletzt, wenn das für die Entscheidung maßgebliche Gutachten dem Betroffenen nicht bekannt gegeben wurde.Das Unterbleiben der persönlichen Anhörung des Betroffenen in einer Unterbringungssache stellt einen Verfahrensmangel dar, der derart schwer wiegt, dass die genehmigte Unterbringungsmaßnahme insgesamt eine rechtswidrige Freiheitsentziehung darstellt.
Die Aufhebung eines Nichtabhilfe- und Vorlagebeschlusses unterliegt nicht der Rechtsbeschwerde.Eine solche Entscheidung stellt keine Endentscheidung über den Verfahrensgegenstand des Beschwerdeverfahrens dar und unterliegt deshalb nicht der Rechtsbeschwerde.Die Rechtsbeschwerde zählt zu den Rechtsmitteln. Mit ihr kann eine Entscheidung über eine streitige Rechtsfrage einer höchstrichterlichen Entscheidung herbeigeführt werden und eine einheitliche Rechtsprechung sichergestellt werden.

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Das Deliktsrecht umfasst auch sonstige Rechte als Schutzgüter, bei deren Verletzung man Schadensersatz verlangen kann, wenn eine Rechtsposition beeinträchtigt wird, die dem Rechtsgut von Leben, Körper, Gesundheit, Freiheit oder Eigentum gleichsteht.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 26.02.2019
Haben Eltern das gemeinsame Sorgerecht für ihr Kind und können sie sich auf die Vergabe eines Namens für das Kind nicht einigen, so kann das Gericht die Namensgebungsbefugnis auf einen Elternteil übertragen.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 20.02.2019
Für volljährige Kinder, die sich in einer Ausbildung befinden und das 25.
Bundesfinanzhof, Urteil vom 20.02.2019
Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind unwirksam, wenn sie den Vertragspartner des Verwenders entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 19.02.2019
OLG Frankfurt am Main bejaht Sittenwidrigkeit.
OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 05.02.2019
In dem entschiedenen Fall verlangte die Klägerin, den Beklagten, ihren mutmaßlichen Vater, einem DNA Test zu unterziehen und ihn zu ihrem leiblichen Vater erklären zu lassen.
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Urteil vom 29.01.2019
Eine Fixierung eines Kindes für den Weg zur Schule unterliegt nicht der richterlichen Genehmigungspflicht.
Oberlandesgericht München, Urteil vom 28.01.2019
Ein mittels einer heterologen Insemination gezeugtes Kind kann von der Reproduktionsklinik Auskunft über die Identität des Samenspenders verlangen.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 23.01.2019
Das Kindergeld, das ein Vollwaise bezieht, der in einer Einrichtung der vollstationären Jugendhilfe lebt, ist als zweckgleiche Leistung im Rahmen der Kostenbeteiligung für eine vollstationäre Jugendhilfe einzusetzen.
Verwaltungsgericht München, Urteil vom 16.01.2019
Bei einer Gefährdung des Kindeswohls kann die elterliche Sorge im einstweiligen Verfahren entzogen werden.
Oberlandesgericht Brandenburg, Urteil vom 11.01.2019
 
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