Auch auf ein Promotionsstipendium sind in voller Höhe Kranken- und Pflegeversicherungsbeträge zu entrichten.In dem entschiedenen Fall, klagte eine Doktorandin. Sie erhielt ein Stipendium der Hans-Böckler-Stiftung, das sich zusammensetzte aus einem Grundstipendium von 1.050 Euro pro Monat und einer Forschungskostenpauschale von 100 Euro pro Monat. Die Forschungskostenpauschale war durch die Stiftung zweckgebunden für die Finanzierung von Literatur und Sach- und Reisekosten für die wissenschaftliche Ausbildung zu verwenden. Die Krankenkasse berechnete die Beiträge aus den Einnahmen von 1.150 Euro als gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit. Die Klägerin war nur bereit, Beiträge aus dem Grundstipendium zu zahlen, da die Pauschale nur für Forschungszwecke verwendet werden durfte. Das Gericht gab ihr jedoch nicht Recht. Entscheidend war, dass eine gesetzliche Zweckbestimmung fehlte, die jedoch Voraussetzung ist, um Beitragspflichten nicht zu umgehen.
War jemand ohne sein Verschulden verhindert, eine gesetzliche Frist einzuhalten, ist ihm auf Antrag Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren. Ein Fehlen des Verschuldens wird vermutet, wenn eine Rechtsbehelfsbelehrung unterblieben oder fehlerhaft ist.Die fehlende Bestellung eines Verfahrenspflegers, stellt für sich genommen keinen Wiedereinsetzungsgrund dar. Maßgeblich ist allein, inwieweit dem Betroffenen oder einem Verfahrensbevollmächtigten ein Verschulden an der Fristversäumung zur Last fällt.Ein Wiedereinsetzungsgrund kann sich grundsätzlich nicht aus der die Betreuungsbedürftigkeit begründenden psychischen Krankheit des Betroffenen ergeben.
Jeder hat einen grundgesetzlich verankerten Anspruch auf rechtliches Gehör.Erledigt sich eine Unterbringungssache durch Zeitablauf, so wird der Anspruch des Betroffenen auf rechtliches Gehör auch dann verletzt, wenn das für die Entscheidung maßgebliche Gutachten dem Betroffenen nicht bekannt gegeben wurde.Das Unterbleiben der persönlichen Anhörung des Betroffenen in einer Unterbringungssache stellt einen Verfahrensmangel dar, der derart schwer wiegt, dass die genehmigte Unterbringungsmaßnahme insgesamt eine rechtswidrige Freiheitsentziehung darstellt.
Die Aufhebung eines Nichtabhilfe- und Vorlagebeschlusses unterliegt nicht der Rechtsbeschwerde.Eine solche Entscheidung stellt keine Endentscheidung über den Verfahrensgegenstand des Beschwerdeverfahrens dar und unterliegt deshalb nicht der Rechtsbeschwerde.Die Rechtsbeschwerde zählt zu den Rechtsmitteln. Mit ihr kann eine Entscheidung über eine streitige Rechtsfrage einer höchstrichterlichen Entscheidung herbeigeführt werden und eine einheitliche Rechtsprechung sichergestellt werden.

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Ein alleinerziehender Elternteil hat einen Anspruch auf Unterhaltsvorschuss, wenn der nicht erziehende Elternteil keinen Unterhalt leistet, weil er nicht über ausreichende finanzielle Mittel verfügt, kein Kontakt zwischen den Elternteilen besteht oder der nicht erziehende Elternteil schlichtweg keinen Unterhalt zahlen will.
Oberlandesgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 14.06.2019
Zu Unrecht ausgezahltes Kindergeld muss auch dann an die Familienkasse zurückerstattet werden, wenn es auf Anweisung des Kindergeldberechtigten auf ein anderes Konto durch die Kindergeldkasse ausgezahlt wurde, auf das der Erstattungspflichtige keinen Zugriff hat.
>Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 13.06.2019
Betäubungsmittel dürfen nicht zum Zwecke der Selbsttötung gekauft werden.
Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 28.05.2019
Kindesunterhaltsverpflichtungen gegenüber minderjährigen oder sich in der allgemeinen Schulausbildung befindenden Kindern sind grundsätzlich gleichrangig.
Bundesgeichtshof, Urteil vom 22.05.2019
Eine vollstreckbare Ausfertigung für den Rechtsnachfolger des in einer Entscheidung bezeichneten Gläubigers kann erteilt werden, sofern die Rechtsnachfolge bei dem Gericht offenkundig ist oder durch öffentliche oder öffentlich beglaubigte Urkunden nachgewiesen wird.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 08.05.2019
Die Harz IV-Sätze berücksichtigen in der Regel den Aufwand für Schulbücher nicht ausreichend, sofern keine Lernmittelfreiheit besteht und Schulbücher selbst beschafft werden müssen.
Bundessozialgericht, Urteil vom 08.05.2019
Der Anspruch auf Kindesunterhalt einer nichtehelichen Mutter gegen den Vater des Kindes geht nicht deshalb verloren, weil die Kindesmutter einen neuen Partner hat, mit diesem in einer festen Beziehung steht und mit diesem einen gemeinsamen Hausstand gründet.
Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 03.05.2019
Verspricht der Bräutigam einer islamischen Zeremonie seiner Braut, eine Pilgerreise nach Mekka zu bezahlen, so ist dieses Versprechen gerichtlich nicht einklagbar.
Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 26.04.2019
Der gewöhnliche Aufenthalt eines im Ausland von einer Leihmutter geborenen Kindes, das alsbald nach der Geburt rechtmäßig nach Deutschland verbracht wird, ist in Deutschland und nicht in dem Herkunftsland.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 23.04.2019
Nach der Scheidung hat ein Hundebesitzer nicht automatisch ein Umgangsrecht mit seinem Tier, wenn dieses nicht ausdrücklich vertraglich vereinbart ist und sich die ehemaligen Eheleute nicht einigen können.
Oberlandesgericht Stuttgart, Urteil vom 16.04.2019
 
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