Auch auf ein Promotionsstipendium sind in voller Höhe Kranken- und Pflegeversicherungsbeträge zu entrichten.In dem entschiedenen Fall, klagte eine Doktorandin. Sie erhielt ein Stipendium der Hans-Böckler-Stiftung, das sich zusammensetzte aus einem Grundstipendium von 1.050 Euro pro Monat und einer Forschungskostenpauschale von 100 Euro pro Monat. Die Forschungskostenpauschale war durch die Stiftung zweckgebunden für die Finanzierung von Literatur und Sach- und Reisekosten für die wissenschaftliche Ausbildung zu verwenden. Die Krankenkasse berechnete die Beiträge aus den Einnahmen von 1.150 Euro als gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit. Die Klägerin war nur bereit, Beiträge aus dem Grundstipendium zu zahlen, da die Pauschale nur für Forschungszwecke verwendet werden durfte. Das Gericht gab ihr jedoch nicht Recht. Entscheidend war, dass eine gesetzliche Zweckbestimmung fehlte, die jedoch Voraussetzung ist, um Beitragspflichten nicht zu umgehen.
War jemand ohne sein Verschulden verhindert, eine gesetzliche Frist einzuhalten, ist ihm auf Antrag Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren. Ein Fehlen des Verschuldens wird vermutet, wenn eine Rechtsbehelfsbelehrung unterblieben oder fehlerhaft ist.Die fehlende Bestellung eines Verfahrenspflegers, stellt für sich genommen keinen Wiedereinsetzungsgrund dar. Maßgeblich ist allein, inwieweit dem Betroffenen oder einem Verfahrensbevollmächtigten ein Verschulden an der Fristversäumung zur Last fällt.Ein Wiedereinsetzungsgrund kann sich grundsätzlich nicht aus der die Betreuungsbedürftigkeit begründenden psychischen Krankheit des Betroffenen ergeben.
Jeder hat einen grundgesetzlich verankerten Anspruch auf rechtliches Gehör.Erledigt sich eine Unterbringungssache durch Zeitablauf, so wird der Anspruch des Betroffenen auf rechtliches Gehör auch dann verletzt, wenn das für die Entscheidung maßgebliche Gutachten dem Betroffenen nicht bekannt gegeben wurde.Das Unterbleiben der persönlichen Anhörung des Betroffenen in einer Unterbringungssache stellt einen Verfahrensmangel dar, der derart schwer wiegt, dass die genehmigte Unterbringungsmaßnahme insgesamt eine rechtswidrige Freiheitsentziehung darstellt.
Die Aufhebung eines Nichtabhilfe- und Vorlagebeschlusses unterliegt nicht der Rechtsbeschwerde.Eine solche Entscheidung stellt keine Endentscheidung über den Verfahrensgegenstand des Beschwerdeverfahrens dar und unterliegt deshalb nicht der Rechtsbeschwerde.Die Rechtsbeschwerde zählt zu den Rechtsmitteln. Mit ihr kann eine Entscheidung über eine streitige Rechtsfrage einer höchstrichterlichen Entscheidung herbeigeführt werden und eine einheitliche Rechtsprechung sichergestellt werden.

Themengebiete

Kontakt
Föhr Emrich Fachanwälte
Karlstraße 3
88045 Friedrichshafen
 
07541-9532-0
 
info@foehremrich.de

Anfang | << | 32 33 34 35 36 [37] 38 39 40 41 42 | >> | Ende

Weil er der verantwortliche Fahrzeugführer ist, muss sich auch der Fahrlehrer an das Handyverbot halten.
Bund und Länder haben sich über die Reform der Kfz-Steuer geeinigt, die damit wie geplant zum 1. Juli 2009 in Kraft treten kann.
Autofahrer sollten nach einer positiven Alkoholkontrolle ihr Fahrzeug auch dann stehen lassen, wenn ihnen die Polizei die Weiterfahrt nicht ausdrücklich verboten hat.
Seit dem 1. Februar 2009 gelten für viele Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr deutlich höhere Bußgelder.
Ab Mitte des Jahres soll die Kraftfahrzeugsteuer nach und nach auf eine Berechnung nach dem Kohlendioxid-Ausstoß umgestellt werden.
Wer vor dem Linksabbiegen die Mittelinie überfährt, muss sich bei einem Unfall ein überwiegendes Verschulden vorwerfen lassen. Gleiches gilt, wenn das Abbiegen überraschend erfolgt.
Ein unmittelbar nach einem Verkehrsunfall unterschriebenes Schuldanerkenntnis verpflichtet zu nichts, kann allerdings in der Beweiswürdigung berücksichtigt werden.
Schließt sich eine Parkplatzschranke während der Durchfahrt, haftet der Parkplatzbetreiber nur dann, wenn kein Dritter involviert gewesen ist.
Auch wer sein Handy nur als Navigationssystem benutzt, muss mit einem Bußgeld rechnen.
Ein Teil des Konjunkturpakets ist die Befreiung von Neuwagen von der Kfz-Steuer für maximal zwei Jahre.
 
fhfn-fdhf 2024-11-22 wid-89 drtm-bns 2024-11-22
Zwangsvollstreckung nahe Meersburg, Dienstvertrag Ravensburg, Dokumentationsfehler Deggenhausertal, Haustuergeschaeft Lindau, Anwaltskanzlei nahe Wangen im Allgaeu, Kaufvertrag Ueberlingen, Bussgeld Deggenhausertal, Immobilienrecht Friedrichshafen, Vertragsrecht Deggenhausertal, Pflichtteil Friedrichshafen