Auch auf ein Promotionsstipendium sind in voller Höhe Kranken- und Pflegeversicherungsbeträge zu entrichten.In dem entschiedenen Fall, klagte eine Doktorandin. Sie erhielt ein Stipendium der Hans-Böckler-Stiftung, das sich zusammensetzte aus einem Grundstipendium von 1.050 Euro pro Monat und einer Forschungskostenpauschale von 100 Euro pro Monat. Die Forschungskostenpauschale war durch die Stiftung zweckgebunden für die Finanzierung von Literatur und Sach- und Reisekosten für die wissenschaftliche Ausbildung zu verwenden. Die Krankenkasse berechnete die Beiträge aus den Einnahmen von 1.150 Euro als gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit. Die Klägerin war nur bereit, Beiträge aus dem Grundstipendium zu zahlen, da die Pauschale nur für Forschungszwecke verwendet werden durfte. Das Gericht gab ihr jedoch nicht Recht. Entscheidend war, dass eine gesetzliche Zweckbestimmung fehlte, die jedoch Voraussetzung ist, um Beitragspflichten nicht zu umgehen.
War jemand ohne sein Verschulden verhindert, eine gesetzliche Frist einzuhalten, ist ihm auf Antrag Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren. Ein Fehlen des Verschuldens wird vermutet, wenn eine Rechtsbehelfsbelehrung unterblieben oder fehlerhaft ist.Die fehlende Bestellung eines Verfahrenspflegers, stellt für sich genommen keinen Wiedereinsetzungsgrund dar. Maßgeblich ist allein, inwieweit dem Betroffenen oder einem Verfahrensbevollmächtigten ein Verschulden an der Fristversäumung zur Last fällt.Ein Wiedereinsetzungsgrund kann sich grundsätzlich nicht aus der die Betreuungsbedürftigkeit begründenden psychischen Krankheit des Betroffenen ergeben.
Jeder hat einen grundgesetzlich verankerten Anspruch auf rechtliches Gehör.Erledigt sich eine Unterbringungssache durch Zeitablauf, so wird der Anspruch des Betroffenen auf rechtliches Gehör auch dann verletzt, wenn das für die Entscheidung maßgebliche Gutachten dem Betroffenen nicht bekannt gegeben wurde.Das Unterbleiben der persönlichen Anhörung des Betroffenen in einer Unterbringungssache stellt einen Verfahrensmangel dar, der derart schwer wiegt, dass die genehmigte Unterbringungsmaßnahme insgesamt eine rechtswidrige Freiheitsentziehung darstellt.
Die Aufhebung eines Nichtabhilfe- und Vorlagebeschlusses unterliegt nicht der Rechtsbeschwerde.Eine solche Entscheidung stellt keine Endentscheidung über den Verfahrensgegenstand des Beschwerdeverfahrens dar und unterliegt deshalb nicht der Rechtsbeschwerde.Die Rechtsbeschwerde zählt zu den Rechtsmitteln. Mit ihr kann eine Entscheidung über eine streitige Rechtsfrage einer höchstrichterlichen Entscheidung herbeigeführt werden und eine einheitliche Rechtsprechung sichergestellt werden.

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Will ein Fahrerlaubnisinhaber in einem Verfahren auf Entzug der Fahrerlaubnis wegen des Missbrauchs harter Drogen, wie Kokain, einen unbewussten Drogenkonsum geltend machen, so muss er den Sachverhalt einer unbewussten Drogeneinnahme detailliert und in sich schlüssig glaubhaft darlegen, sodass ein solcher Geschehensablauf als ernsthaft möglich erscheint.
Oberverwaltungsgericht Greifswald, Urteil vom 04.10.2011
Tritt nach einem Verkehrsunfall bei einem Beteiligten unstreitig eine Körperverletzung auf und steht der Umfang der aus der Verletzung folgenden Beschwerden in Frage, so muss die Überzeugungsbildung des Gerichts nicht nach den Anforderungen des Strengbeweises erfolgen.
Landgericht Leipzig, Urteil vom 30.09.2011
Ansprüche aus Geschäftsführung ohne Auftrag fallen unter den Umfang des Versicherungsschutzes, wenn sie schadensersatzähnlichen Charakter haben.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 28.09.2011
Auch bei vier Voreintragungen im Verkehrszentralregister kann bei einem Betroffenen, der selbstständig ist und ein chronisch krankes sechsjähriges Kind hat, das regelmäßig zur Physiotherapie gefahren werden muss, von der Verhängung eines Fahrverbotes abgesehen werden.
Amtsgericht Borna, Urteil vom 28.09.2011
Wird einem Jugendlichen die Fahrerlaubnis entzogen und eine Sperrfrist verhängt, so kommt es für die Dauer der Sperrfrist ausschließlich auf die Ungeeignetheit des Jugendlichen bzw.
Oberlandesgericht Nürnberg, Urteil vom 26.08.2011
Eltern müssen ein fünfjähriges Kind beim Fahrradfahren auf dem Bürgersteig nicht permanent überwachen und das Kind derartig im Blick haben, dass sie jederzeit eingreifen können.
Oberlandesgericht Koblenz, Urteil vom 24.08.2011
Die Überprüfung eines Fahrzeugs und die Erstellung eines Gutachtens durch den TÜV ist zwangsläufig damit verbunden, dass der TÜV das Fahrzeug für einen gewissen Zeitraum zur Überprüfung in seiner Obhut hat.
Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 03.08.2011
Die Verwendung einer Parkscheibe, die erheblich kleiner ist, als gesetzlich vorgeschrieben, stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.
Oberlandesgericht Brandenburg, Urteil vom 02.08.2011
Erweist sich der Führer eines Kraftfahrzeugs als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen, so kann die zuständige Fahrerlaubnisbehörde die Fahrerlaubnis entziehen.
Oberverwaltungsgericht Bremen, Urteil vom 01.08.2011
Bei einem Apschleppvorgang muss der Fahrer des ziehenden Fahrzeugs bei eingeschalteter Warnblinkanlage seine Abbiegeabsicht gegebenenfalls durch ein Abschalten der Warnblinkanlage und Setzen des Blinkers rechtzeitig ankündigen.
Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 25.07.2011
 
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