Auch auf ein Promotionsstipendium sind in voller Höhe Kranken- und Pflegeversicherungsbeträge zu entrichten.In dem entschiedenen Fall, klagte eine Doktorandin. Sie erhielt ein Stipendium der Hans-Böckler-Stiftung, das sich zusammensetzte aus einem Grundstipendium von 1.050 Euro pro Monat und einer Forschungskostenpauschale von 100 Euro pro Monat. Die Forschungskostenpauschale war durch die Stiftung zweckgebunden für die Finanzierung von Literatur und Sach- und Reisekosten für die wissenschaftliche Ausbildung zu verwenden. Die Krankenkasse berechnete die Beiträge aus den Einnahmen von 1.150 Euro als gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit. Die Klägerin war nur bereit, Beiträge aus dem Grundstipendium zu zahlen, da die Pauschale nur für Forschungszwecke verwendet werden durfte. Das Gericht gab ihr jedoch nicht Recht. Entscheidend war, dass eine gesetzliche Zweckbestimmung fehlte, die jedoch Voraussetzung ist, um Beitragspflichten nicht zu umgehen.
War jemand ohne sein Verschulden verhindert, eine gesetzliche Frist einzuhalten, ist ihm auf Antrag Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren. Ein Fehlen des Verschuldens wird vermutet, wenn eine Rechtsbehelfsbelehrung unterblieben oder fehlerhaft ist.Die fehlende Bestellung eines Verfahrenspflegers, stellt für sich genommen keinen Wiedereinsetzungsgrund dar. Maßgeblich ist allein, inwieweit dem Betroffenen oder einem Verfahrensbevollmächtigten ein Verschulden an der Fristversäumung zur Last fällt.Ein Wiedereinsetzungsgrund kann sich grundsätzlich nicht aus der die Betreuungsbedürftigkeit begründenden psychischen Krankheit des Betroffenen ergeben.
Jeder hat einen grundgesetzlich verankerten Anspruch auf rechtliches Gehör.Erledigt sich eine Unterbringungssache durch Zeitablauf, so wird der Anspruch des Betroffenen auf rechtliches Gehör auch dann verletzt, wenn das für die Entscheidung maßgebliche Gutachten dem Betroffenen nicht bekannt gegeben wurde.Das Unterbleiben der persönlichen Anhörung des Betroffenen in einer Unterbringungssache stellt einen Verfahrensmangel dar, der derart schwer wiegt, dass die genehmigte Unterbringungsmaßnahme insgesamt eine rechtswidrige Freiheitsentziehung darstellt.
Die Aufhebung eines Nichtabhilfe- und Vorlagebeschlusses unterliegt nicht der Rechtsbeschwerde.Eine solche Entscheidung stellt keine Endentscheidung über den Verfahrensgegenstand des Beschwerdeverfahrens dar und unterliegt deshalb nicht der Rechtsbeschwerde.Die Rechtsbeschwerde zählt zu den Rechtsmitteln. Mit ihr kann eine Entscheidung über eine streitige Rechtsfrage einer höchstrichterlichen Entscheidung herbeigeführt werden und eine einheitliche Rechtsprechung sichergestellt werden.

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Das Verfolgen von Ordnungswidrigkeiten ist eine streng hoheitliche Aufgabe.
Oberlandesgericht Frankfurt, Urteil vom 03.03.2016
Dienstliches Wissen darf wegen des strafprozessualen Grundsatzes der Unmittelbarkeit der Hauptverhandlung, nur verwertet werden, wenn die Dienstperson in der Hauptverhandlung vernommen wurde.
Oberlandesgericht Naumburg, Urteil vom 24.02.2016
Grundsätzlich stellt die Messung der Geschwindigkeit durch den Vergleich mit einem nachfahrenden Polizeifahrzeug eine ausreichende Beweisgrundlage dar.
OLG Koblenz, Urteil vom 27.01.2016
Die Auflage zum Führen eines Fahrtenbuches kann nach einem Verstoß auch den Halter eines Motorrades treffen, wohingegen eine Ausdehnung auf die PKWs des Halters ausgeschlossen ist.
Verwaltungsgericht Neustadt, Urteil vom 05.11.2015
Mit einem Fahrverbot kann auch der Verkehrssünder belegt werden, der durch eine Mehrzahl kleinerer Rechtsverstöße seine mangelnde Rechtstreue beweist.
Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 17.09.2015
Ein Schaden ist dann ''bei dem Betrieb'' eines Kraftfahrzeuges entstanden, wenn sich in ihm die von dem Kraftfahrzeug ausgehenden Gefahren ausgewirkt haben, d.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 27.03.2015
Die KFZ-Versicherung eines Fahrzeughalters muss nicht für Schäden aufkommen, wenn diesem beim Beladen des PKWs der Einkaufswagen wegrollt und dabei ein anderes Fahrzeug beschädigt.
Amtsgericht München, Urteil vom 05.02.2015
Zu der Frage, unter welchen Umständen die Handynutzung im Straßenverkehr als Ordnungswidrigkeit zu werten ist, hat sich jüngst das Oberlandesgericht in Köln geäußert.
Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 07.11.2014
Auch wenn Cannabis nur gelegentlich konsumiert wird, kann der Führerschein entzogen werden sofern keine ausreichende Trennung von Konsum und dem Führen eines Fahrzeuges erfolgt.
Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 23.10.2014
Im Fall des seit geraumer Zeit schwellenden Streits zwischen der Beförderungs-App ''Uber'' und den deutschen Taxianbietern muss das Internetportal einen mittelbaren Rückschlag hinnehmen, nachdem das Landgericht Frankfurt einem privaten Fahrer die Nutzung der App untersagt hat.
Landgericht Frankfurt, Urteil vom 08.09.2014
 
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