Auch auf ein Promotionsstipendium sind in voller Höhe Kranken- und Pflegeversicherungsbeträge zu entrichten.In dem entschiedenen Fall, klagte eine Doktorandin. Sie erhielt ein Stipendium der Hans-Böckler-Stiftung, das sich zusammensetzte aus einem Grundstipendium von 1.050 Euro pro Monat und einer Forschungskostenpauschale von 100 Euro pro Monat. Die Forschungskostenpauschale war durch die Stiftung zweckgebunden für die Finanzierung von Literatur und Sach- und Reisekosten für die wissenschaftliche Ausbildung zu verwenden. Die Krankenkasse berechnete die Beiträge aus den Einnahmen von 1.150 Euro als gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit. Die Klägerin war nur bereit, Beiträge aus dem Grundstipendium zu zahlen, da die Pauschale nur für Forschungszwecke verwendet werden durfte. Das Gericht gab ihr jedoch nicht Recht. Entscheidend war, dass eine gesetzliche Zweckbestimmung fehlte, die jedoch Voraussetzung ist, um Beitragspflichten nicht zu umgehen.
War jemand ohne sein Verschulden verhindert, eine gesetzliche Frist einzuhalten, ist ihm auf Antrag Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren. Ein Fehlen des Verschuldens wird vermutet, wenn eine Rechtsbehelfsbelehrung unterblieben oder fehlerhaft ist.Die fehlende Bestellung eines Verfahrenspflegers, stellt für sich genommen keinen Wiedereinsetzungsgrund dar. Maßgeblich ist allein, inwieweit dem Betroffenen oder einem Verfahrensbevollmächtigten ein Verschulden an der Fristversäumung zur Last fällt.Ein Wiedereinsetzungsgrund kann sich grundsätzlich nicht aus der die Betreuungsbedürftigkeit begründenden psychischen Krankheit des Betroffenen ergeben.
Jeder hat einen grundgesetzlich verankerten Anspruch auf rechtliches Gehör.Erledigt sich eine Unterbringungssache durch Zeitablauf, so wird der Anspruch des Betroffenen auf rechtliches Gehör auch dann verletzt, wenn das für die Entscheidung maßgebliche Gutachten dem Betroffenen nicht bekannt gegeben wurde.Das Unterbleiben der persönlichen Anhörung des Betroffenen in einer Unterbringungssache stellt einen Verfahrensmangel dar, der derart schwer wiegt, dass die genehmigte Unterbringungsmaßnahme insgesamt eine rechtswidrige Freiheitsentziehung darstellt.
Die Aufhebung eines Nichtabhilfe- und Vorlagebeschlusses unterliegt nicht der Rechtsbeschwerde.Eine solche Entscheidung stellt keine Endentscheidung über den Verfahrensgegenstand des Beschwerdeverfahrens dar und unterliegt deshalb nicht der Rechtsbeschwerde.Die Rechtsbeschwerde zählt zu den Rechtsmitteln. Mit ihr kann eine Entscheidung über eine streitige Rechtsfrage einer höchstrichterlichen Entscheidung herbeigeführt werden und eine einheitliche Rechtsprechung sichergestellt werden.

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Baufirmen müssen aufgestellte Bauzäune gegen sämtliche Witterungsbedingungen sichern und eine ordnungsgemäße Sicherung durch beauftragte Dritte kontrollieren.
Amtsgericht München, Urteil vom 26.04.2012
Die erfolgte Kernsanierung eines Gebäudes führt nicht dazu, dass bei der Berechnung der Miethöhe das Sanierungsjahr an Stelle des ursprünglichen Baujahres zugrunde gelegt werden darf.
Landgericht München I, Urteil vom 18.04.2012
Die Verwendung von Brandschutzglas in einer als Brandschutzwand konstruierten Gebäudeabschlusswand ist zulässig.
Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 04.04.2012
Vor dem Hintergrund einer Gesundheitsgefährdung erfolgende Sanierungsarbeiten an einem selbst genutzten Gebäude sind als Aufwendungen steuerlich absetzbar.
Bundesfinanzhof, Urteil vom 29.03.2012
Das Sonderkündigungsrecht des Insolvenzverwalters beendet nicht nur das Mietverhältnis zwischen dem insolventen Mieter und dem Vermieter, sondern auch das Verhältnis zwischen dem Vermieter und einem nicht insolventen Mitmieter.
Oberlandesgericht Hamburg, Urteil vom 29.03.2012
Geht der Bauunternehmer nach dem Erhalt von Zahlungen durch den Bauherrn in die Insolvenz, kann dieser die verlorenen Aufwendungen nicht als außergewöhnliche Belastungen geltend machen.
Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 24.03.2012
Kommunen dürfen einheitliche öffentliche Bauaufträge nicht aufspalten, um so ihrer Verpflichtung zur europaweiten Ausschreibung des Auftrags zu entgehen.
Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 15.03.2012
Der Verwalter einer Wohnungseigentümergemeinschaft ist als Zustellungsbevollmächtigter ausgeschlossen, wenn begründete Umstände ersichtlich sind, die die konkrete Gefahr einer nicht sachgerechten Information der Wohnungseigentümer rechtfertigen.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 09.03.2012
Ein Vertrag, durch den einem Dienstleister von einer Wohnungsbaugenossenschaft für die bloße Präsentation von Immobilien eine monatliche erfolgsunabhängige Vergütung erheblicher Größenordnung zugesagt wird, kann wegen eines groben Missverhältnisses von Leistung und Gegenleistung sittenwidrig sein.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 08.03.2012
Ein Unfallhaftpflichtversicherer ist regelmäßig nicht gehindert, einen Unfallgegner, der ein Ersatzfahrzeug bei einem örtlichen Autovermieter angemietet hat oder anmieten möchte, auf das preisgünstigere Angebot eines mit ihm zusammenarbeitenden überörtlich tätigen Autovermieters hinzuweisen.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 08.03.2012
 
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