Auch auf ein Promotionsstipendium sind in voller Höhe Kranken- und Pflegeversicherungsbeträge zu entrichten.In dem entschiedenen Fall, klagte eine Doktorandin. Sie erhielt ein Stipendium der Hans-Böckler-Stiftung, das sich zusammensetzte aus einem Grundstipendium von 1.050 Euro pro Monat und einer Forschungskostenpauschale von 100 Euro pro Monat. Die Forschungskostenpauschale war durch die Stiftung zweckgebunden für die Finanzierung von Literatur und Sach- und Reisekosten für die wissenschaftliche Ausbildung zu verwenden. Die Krankenkasse berechnete die Beiträge aus den Einnahmen von 1.150 Euro als gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit. Die Klägerin war nur bereit, Beiträge aus dem Grundstipendium zu zahlen, da die Pauschale nur für Forschungszwecke verwendet werden durfte. Das Gericht gab ihr jedoch nicht Recht. Entscheidend war, dass eine gesetzliche Zweckbestimmung fehlte, die jedoch Voraussetzung ist, um Beitragspflichten nicht zu umgehen.
War jemand ohne sein Verschulden verhindert, eine gesetzliche Frist einzuhalten, ist ihm auf Antrag Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren. Ein Fehlen des Verschuldens wird vermutet, wenn eine Rechtsbehelfsbelehrung unterblieben oder fehlerhaft ist.Die fehlende Bestellung eines Verfahrenspflegers, stellt für sich genommen keinen Wiedereinsetzungsgrund dar. Maßgeblich ist allein, inwieweit dem Betroffenen oder einem Verfahrensbevollmächtigten ein Verschulden an der Fristversäumung zur Last fällt.Ein Wiedereinsetzungsgrund kann sich grundsätzlich nicht aus der die Betreuungsbedürftigkeit begründenden psychischen Krankheit des Betroffenen ergeben.
Jeder hat einen grundgesetzlich verankerten Anspruch auf rechtliches Gehör.Erledigt sich eine Unterbringungssache durch Zeitablauf, so wird der Anspruch des Betroffenen auf rechtliches Gehör auch dann verletzt, wenn das für die Entscheidung maßgebliche Gutachten dem Betroffenen nicht bekannt gegeben wurde.Das Unterbleiben der persönlichen Anhörung des Betroffenen in einer Unterbringungssache stellt einen Verfahrensmangel dar, der derart schwer wiegt, dass die genehmigte Unterbringungsmaßnahme insgesamt eine rechtswidrige Freiheitsentziehung darstellt.
Die Aufhebung eines Nichtabhilfe- und Vorlagebeschlusses unterliegt nicht der Rechtsbeschwerde.Eine solche Entscheidung stellt keine Endentscheidung über den Verfahrensgegenstand des Beschwerdeverfahrens dar und unterliegt deshalb nicht der Rechtsbeschwerde.Die Rechtsbeschwerde zählt zu den Rechtsmitteln. Mit ihr kann eine Entscheidung über eine streitige Rechtsfrage einer höchstrichterlichen Entscheidung herbeigeführt werden und eine einheitliche Rechtsprechung sichergestellt werden.

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Verarmt ein Schenker, kann der Sozialleistungsträger unter Umständen Angehörigen gemachte Geldgeschenke zurück verlangen.
Landgericht Coburg, Urteil vom 13.08.2010
Bei Zuwendungen der Schwiegereltern an ihr Schwiegerkind handelt es sich nicht um unbenannte Zuwendungen sondern um Schenkungen.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 21.07.2010
Für die Zeit von Untersuchungs- und Strafhaft steht den Eltern eines inhaftierten Kindes kein Anspruch auf Kindergeld zu.
Finanzgericht Berlin, Urteil vom 06.07.2010
Möchte ein auf Sozialleistungen angewiesener Vater näher zu seiner Tochter ziehen, muss die Behörde neben den Umzugskosten auch die Kosten der Kaution darlehensweise übernehmen.
Sozialgericht Bremen, Urteil vom 31.05.2010
Der Bedarf nach neuer Kleidung für Kinder im Wachstumsalter ist durch den Regelbedarf abgedeckt und begründet keinen Anspruch auf Mehrleistungen.
Bundessozialgericht, Urteil vom 23.03.2010
Arbeitsleistungen der Schwiegereltern im Rahmen des Hausbaus der Kinder, können nicht als Schenkungen angesehen werden, wenn sie keine Vermögenseinbuße der Schwiegereltern zur Folge haben.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 03.02.2010
Wird ein Betrieb während der Elternzeit der Arbeitnehmerin endgültig stillgelegt, so kann ihr in der Regel gekündigt werden.
Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 30.09.2009
Da Adoptionskosten dem Steuerpflichtigen nicht zwangsläufig entstehen, können die in diesem Zusammenhang angefallenen Kosten auch nicht als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden.
Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 15.09.2009
Minderjährige unverheiratete und privilegiert volljährige Kinder stehen unterhaltsrechtlich auf dem ersten Rang.
OLG Nürnberg, Urteil vom 28.07.2009
Der Wechsel der Lohnsteuerklasse zur Erlangung von mehr Elterngeld ist nicht verwerflich.
Bundessozialgericht, Urteil vom 25.06.2009
 
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