Auch auf ein Promotionsstipendium sind in voller Höhe Kranken- und Pflegeversicherungsbeträge zu entrichten.In dem entschiedenen Fall, klagte eine Doktorandin. Sie erhielt ein Stipendium der Hans-Böckler-Stiftung, das sich zusammensetzte aus einem Grundstipendium von 1.050 Euro pro Monat und einer Forschungskostenpauschale von 100 Euro pro Monat. Die Forschungskostenpauschale war durch die Stiftung zweckgebunden für die Finanzierung von Literatur und Sach- und Reisekosten für die wissenschaftliche Ausbildung zu verwenden. Die Krankenkasse berechnete die Beiträge aus den Einnahmen von 1.150 Euro als gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit. Die Klägerin war nur bereit, Beiträge aus dem Grundstipendium zu zahlen, da die Pauschale nur für Forschungszwecke verwendet werden durfte. Das Gericht gab ihr jedoch nicht Recht. Entscheidend war, dass eine gesetzliche Zweckbestimmung fehlte, die jedoch Voraussetzung ist, um Beitragspflichten nicht zu umgehen.
War jemand ohne sein Verschulden verhindert, eine gesetzliche Frist einzuhalten, ist ihm auf Antrag Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren. Ein Fehlen des Verschuldens wird vermutet, wenn eine Rechtsbehelfsbelehrung unterblieben oder fehlerhaft ist.Die fehlende Bestellung eines Verfahrenspflegers, stellt für sich genommen keinen Wiedereinsetzungsgrund dar. Maßgeblich ist allein, inwieweit dem Betroffenen oder einem Verfahrensbevollmächtigten ein Verschulden an der Fristversäumung zur Last fällt.Ein Wiedereinsetzungsgrund kann sich grundsätzlich nicht aus der die Betreuungsbedürftigkeit begründenden psychischen Krankheit des Betroffenen ergeben.
Jeder hat einen grundgesetzlich verankerten Anspruch auf rechtliches Gehör.Erledigt sich eine Unterbringungssache durch Zeitablauf, so wird der Anspruch des Betroffenen auf rechtliches Gehör auch dann verletzt, wenn das für die Entscheidung maßgebliche Gutachten dem Betroffenen nicht bekannt gegeben wurde.Das Unterbleiben der persönlichen Anhörung des Betroffenen in einer Unterbringungssache stellt einen Verfahrensmangel dar, der derart schwer wiegt, dass die genehmigte Unterbringungsmaßnahme insgesamt eine rechtswidrige Freiheitsentziehung darstellt.
Die Aufhebung eines Nichtabhilfe- und Vorlagebeschlusses unterliegt nicht der Rechtsbeschwerde.Eine solche Entscheidung stellt keine Endentscheidung über den Verfahrensgegenstand des Beschwerdeverfahrens dar und unterliegt deshalb nicht der Rechtsbeschwerde.Die Rechtsbeschwerde zählt zu den Rechtsmitteln. Mit ihr kann eine Entscheidung über eine streitige Rechtsfrage einer höchstrichterlichen Entscheidung herbeigeführt werden und eine einheitliche Rechtsprechung sichergestellt werden.

Themengebiete

Kontakt
Föhr Emrich Fachanwälte
Karlstraße 3
88045 Friedrichshafen
 
07541-9532-0
 
info@foehremrich.de

Anfang | << | 7 8 9 10 11 [12] 13 14 15 16 17 | >> | Ende

Mit der Festlegung einer Brautgabe, die die Braut für den Fall einer Scheidung absichern soll, soll bei einer islamischen Trauung ersichtlich einer allgemeinen und länderübergreifenden, im Islam verbreiteten religiösen und kulturellen Vorstellung Rechnung getragen werden.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 18.03.2020
Leben Eltern, denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht, nicht nur vorübergehend getrennt, so ist bei Entscheidungen in Angelegenheiten, deren Regelung für das Kind von erheblicher Bedeutung ist, ihr gegenseitiges Einvernehmen erforderlich.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 13.03.2020
In einem Verfahren auf Einrichtung einer Betreuung setzt die Verwertung eines Sachverständigengutachtens als Grundlage einer Entscheidung in der Hauptsache voraus, dass das Gutachten dem Betroffenen mit seinem vollen Wortlaut zur Verfügung gestellt wird.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 11.03.2020
Der Wert des Beschwerdegegenstands richtet sich nach dem Interesse des Rechtsmittelführers.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 11.03.2020
Ein Volljähriger kann als Kind angenommen werden, wenn die Annahme sittlich gerechtfertigt ist; dies ist insbesondere anzunehmen, wenn zwischen dem Annehmenden und dem Anzunehmenden ein Eltern-Kind-Verhältnis besteht.
Oberlandesgericht Zweibrücken, Urteil vom 11.03.2020
Wird ein zumutbarer Betreuungsplatz in einer Kindestagesstätte abgelehnt, so kann darin ein Verzicht auf die gegenwärtige Realisierung des Anspruchs auf einen Kinderbetreuungsplatz gesehen werden.
Verwaltungsgericht Halle, Urteil vom 06.03.2020
Das Gericht hat dem Betroffenen einen Verfahrenspfleger zu bestellen, wenn dies zur Wahrnehmung der Interessen des Betroffenen erforderlich ist.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 04.03.2020
Erhält ein unterhaltsberechtigtes Kind von dem barunterhaltspflichtigen Elternteil keinen Unterhalt, so kann es bei der zuständigen Behörde Unterhaltsvorschussleistungen beantragen.
Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 27.02.2020
Der BGH hat entschieden, dass das generelle Verbot von Unterstützungshandlungen bei einer Selbsttötung verfassungswidrig ist und einer Auflockerung bedürfe.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 26.02.2020
In einem Verfahren über die Aussetzung der Kürzung einer laufenden Versorgung sind weder die ausgleichspflichtige Person noch die ausgleichsberechtigte Person Antragsteller oder weitere Beteiligte nicht zu beteiligen.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 26.02.2020
 
fhfn-fdhf 2024-12-03 wid-83 drtm-bns 2024-12-03
Ehegattenunterhalt Lindau, Mietvertrag Markdorf, Rechtsanwaltskanzlei nahe Tettnang, Unterbliebene Aufklaerung Deggenhausertal, Immobilienrecht Friedrichshafen, Erbvertrag Bad Waldsee, Ehevertrag Ravensburg, Testament Friedrichshafen, Behandlungsfehler Deggenhausertal, Haustuergeschaeft Deggenhausertal