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Doppeltes Elternglück haben die Eltern von Zwillingen gleich in mehrfacher Hinsicht. Das Bundessozialgericht hat nämlich entschieden, dass die Eltern doppeltes Elterngeld geltend machen können. Jedem Elternteil stehen also bis zu 12 Monate Elterngeld für das eine und als Partnermonate zwei Monatsbeträge für das jeweils andere Zwillingskind zu. Damit können Zwillingseltern quasi gleichzeitig Elterngeld beziehen, und zwar jeder für jeweils eines der beiden Kinder. Zwar sieht das Elterngeldgesetz bei Mehrlingsgeburten schon eine Erhöhung des Elterngeldes um je 300 Euro für das zweite und jedes weitere Kind vor. Das ändert aber nichts am auf Einkommensersatz gerichteten Elterngeldanspruch für Mehrlingskinder. Allerdings kann nicht ein Elternteil gleichzeitig zweimal Elterngeld geltend machen, denn das ist durch das Gesetz ausgeschlossen.